Sunday, May 16, 2010

Lebenslange Haft. SS-Mörder Boere verurteilt

Dienstag, 23. März 2010

Jahrzehntelang lebte Heinrich Boere unbehelligt in Eschweiler bei Aachen. Als Mitglied eines SS-Sonderkommandos hatte er 1944 drei Menschen ermordet. Jetzt, im Alter von 88 Jahren, ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

In einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse hat das Landgericht Aachen einen früheren SS-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 88-jährigen Heinrich Boere des dreifachen Mordes für schuldig. Boere hatte in dem Prozess gestanden, 1944 als Mitglied eines SS-Sonderkommandos in den Niederlanden drei Zivilisten erschossen zu haben. Der heute in einem Altenheim bei Aachen lebende Angeklagte hatte sich aber auf einen Befehlsnotstand berufen: Bei Befehlsverweigerung habe ihm die Todesstrafe oder die Einlieferung in ein Konzentrationslager gedroht, behauptete er.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht jedoch der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte. Bei den im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossenen Niederländern handelte es sich um einen Apotheker, einen Fahrradhändler und einen leitenden Angestellten. Die drei Morde zählen zu den mindestens 54 sogenannten "Silbertannen-Morden", die das "Sonderkommando Feldmejer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" während des Zweiten Weltkriegs verübte.

"Die Aktion 'Silbertanne' war eine Repressalmaßnahme", sagt der Historiker Harald Fühner im Interview mit n-tv.de: "Auf einen Mord an einem Kollaborateur folgten anschließend Morde an Niederländern, die für ihre Widerstandshaltung bekannt waren." Wegen der Morde hatte ein Sondergericht in Amsterdam Boere 1949 in Abwesenheit zum Tod verurteilt, die Strafe wurde im nachhinein in lebenslänglich umgewandelt.
Zuvor war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen. Er tauchte zunächst in den Niederlanden unter und kehrte später nach Deutschland zurück; in Eschweiler nahe Aachen war Boere zur Welt gekommen, allerdings schon als Kind mit seinen deutsch-niederländischen Eltern in die Niederlande gezogen.

Deutscher dank Führererlass

Trotz des Amsterdamer Urteils wurde Boere nie ausgeliefert: Er galt zwar als staatenlos, wurde aber wegen eines "Führererlasses" vom Mai 1943 in der Bundesrepublik wie ein Deutscher behandelt - die Auslieferung war damit unmöglich. Noch 1984 entschied die Staatsanwaltschaft Dortmund, dass die Boere zur Last gelegten Morde nicht als solche zu werten seien. Die Aktion "Silbertanne" sei "zulässig und rechtmäßig" gewesen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es "nicht selten" vor, dass Kriegsverbrecher aus den Niederlanden nach Deutschland flohen, erläutert der Historiker Fühner. "Viele Kriegsverbrecher hatten das Glück, immer wieder im Windschatten von Politik und Justiz zu segeln", so Fühner. "Als die Niederlande versuchten, eine Auslieferung ihrer zumindest ehemaligen Staatsbürger zu erreichen, entschieden deutsche Gerichte, dass diese Deutsche geworden seien, weil sie in die Waffen-SS eingetreten waren." Umgekehrt weigerten sich die Niederlande, deutschen Anklägern zu helfen, wenn diese niederländische Kriegsverbrecher vor Gericht brachten."
Dass Boere doch noch verurteilt wurde, liegt an einer veränderten Rechtsauffassung: Morde wie jene, für die Boere nun verurteilt wurde, galten in der alten Bundesrepublik lange lediglich als Totschlag. Fühner: "Es dauerte bis in das vergangene Jahrzehnt, dass die Rechtsprechung sich dazu durchringen konnte, den Mordbegriff etwas breiter auszulegen."

Der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Efraim Zuroff, erklärte, der Schuldspruch mache deutlich, dass die überwältigende Mehrheit der Nazi-Mörder bereitwillig und ohne Zwang gehandelt habe. Der Fall Boere beweise, dass Nazi-Kriegsverbrecher auch heute noch vor Gericht gebracht werden könnten, wenn der politische Wille dafür vorhanden sei. In den meisten europäischen Ländern sei dies bedauerlicherweise nicht der Fall.

"Normale Morde, begangen von einem Mörder"
Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte in der Urteilsbegründung, die Morde seien "an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten" gewesen. Bei den mit einem Mittäter verübten Morden sei Boere "immer vorne mit dabei gewesen". Er habe als erster geschossen und "aus eigener Überzeugung gehandelt".

Zwar habe Boere "auf Befehl" geschossen, sagte Nohl. Boere habe aber klar sein müssen, dass die Tötung der Zivilisten rechtswidrig gewesen sei. Auch sei der Angeklagte nicht gezwungen worden, Mitglied des SS-Sonderkommandos zu werden. "Es bleiben ganz normale Morde, begangen von einem Mörder."
Hinterbliebene der Opfer nahmen das Urteil mit Befriedigung auf. Der Sohn des ermordeten Fahrradhändlers, Teun de Groot, sprach am Rande des Prozesses von einem "befreienden Ergebnis". Er wünsche Boere "viele Jahre im Gefängnis", fügte der 77-Jährige hinzu. Auch der Sohn des ermordeten Apothekers, der 73-jährige Dolf Bicknese, wertete die Verurteilung von Boere als Beleg, dass es "doch Gerechtigkeit nach langer Zeit" gebe.

Ob Boere seine Strafe antritt, ist noch unklar: Die Verteidigung kündigte Revision an. Ohnehin müssen Mediziner den Verurteilten zunächst für haftfähig erklären. Richter Nohl sagte: "Ob die Strafe jemals vollstreckt werden kann - wir gehen ehrlich gesagt nicht davon aus."
hvo/AFP/dpa

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/SS-Moerder-Boere-verurteilt-article789054.html

No comments: